KMU-Tipps12 min28. September 2025

Leitfaden: So beantragen Sie 'Digital Jetzt'-Fördermittel in NRW

Die Digitalisierung ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) längst keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit. Doch die Investitionen in neue Technologien, Software und IT-Sicherheit können erheblich sein. Hier kommt das Förderprogramm "Digital Jetzt" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ins Spiel. Es unterstützt KMU mit Zuschüssen von bis zu 50% der förderfähigen Kosten. In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Förderung beantragen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Was ist "Digital Jetzt"?

"Digital Jetzt" ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in digitale Technologien und bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter unterstützt. Das Programm hat zwei Förderschwerpunkte:

Modul 1: Investitionen in digitale Technologien

Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software, die die Digitalisierung von Geschäftsprozessen vorantreiben. Dazu gehören:

  • Digitale Geschäftsprozesse (z.B. ERP-Systeme, CRM-Software)
  • Digitale Geschäftsmodelle (z.B. E-Commerce-Plattformen)
  • IT-Sicherheit (z.B. Firewalls, Verschlüsselungssoftware)
  • Cloud-Lösungen
  • Künstliche Intelligenz und Datenanalyse
  • Modul 2: Qualifizierung der Mitarbeiter

    Gefördert werden Schulungen und Weiterbildungen, die Ihre Mitarbeiter fit für die digitale Arbeitswelt machen. Dazu gehören:

  • Schulungen zu neuen Softwarelösungen
  • IT-Sicherheitstrainings
  • Weiterbildungen im Bereich Datenanalyse
  • Schulungen zu digitalen Geschäftsmodellen
  • Besonderheit: Sie können beide Module kombinieren und so sowohl Investitionen als auch Qualifizierungen fördern lassen.

    Wer kann die Förderung beantragen?

    Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland. Die Voraussetzungen sind:

    Unternehmensgröße

  • **Mindestens 3 Beschäftigte** (Vollzeitäquivalente)
  • **Maximal 499 Beschäftigte**
  • Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro oder Bilanzsumme von maximal 86 Millionen Euro
  • Weitere Voraussetzungen

  • Das Unternehmen muss seit mindestens 2 Jahren am Markt sein
  • Es darf sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
  • Es muss eine Betriebsstätte in Deutschland haben
  • Wichtig: Freiberufler und Selbstständige ohne Beschäftigte sind nicht förderberechtigt.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße ab:

    Modul 1: Investitionen in digitale Technologien

  • **Unternehmen mit 3-50 Beschäftigten:** bis zu 50% der förderfähigen Kosten
  • **Unternehmen mit 51-499 Beschäftigten:** bis zu 40% der förderfähigen Kosten
  • Mindestinvestition: 17.000 Euro (netto) Maximale Förderung: 100.000 Euro

    Modul 2: Qualifizierung der Mitarbeiter

  • **Unternehmen mit 3-50 Beschäftigten:** bis zu 70% der förderfähigen Kosten
  • **Unternehmen mit 51-499 Beschäftigten:** bis zu 50% der förderfähigen Kosten
  • Mindestinvestition: 3.000 Euro (netto) Maximale Förderung: 30.000 Euro

    Kombination beider Module

    Wenn Sie beide Module kombinieren, erhöht sich die maximale Förderung auf bis zu 100.000 Euro.

    Was wird gefördert?

    Förderfähige Kosten in Modul 1

  • **Hardware:** Server, Computer, Tablets, Smartphones, Drucker, Scanner
  • **Software:** Lizenzen, Cloud-Abonnements, Apps
  • **IT-Sicherheit:** Firewalls, Antivirensoftware, Verschlüsselungslösungen
  • **Beratungsleistungen:** Externe Beratung zur Digitalisierung (bis zu 50% der Gesamtkosten)
  • **Implementierung:** Kosten für die Einführung und Anpassung von Systemen
  • Förderfähige Kosten in Modul 2

  • **Externe Schulungen:** Seminare, Workshops, Online-Kurse
  • **Interne Schulungen:** Kosten für externe Trainer
  • **Schulungsmaterialien:** Lehrbücher, E-Learning-Plattformen
  • Nicht förderfähig sind:

  • Gebrauchte Hardware oder Software
  • Personalkosten für eigene Mitarbeiter (außer bei Schulungen)
  • Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind
  • Reine Ersatzbeschaffungen ohne Digitalisierungseffekt
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

    Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit

    Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Nutzen Sie dafür den Fördercheck auf der Website des BMWK: www.digitaljetzt-portal.de

    Schritt 2: Registrieren Sie sich im Förderportal

    Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie sich zunächst im Digital Jetzt-Portal registrieren. Sie benötigen dafür:

  • Ihre Steuernummer
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • Nachweis über die Anzahl der Beschäftigten
  • Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre
  • Schritt 3: Erstellen Sie ein Digitalisierungskonzept

    Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist das Digitalisierungskonzept. Darin beschreiben Sie:

  • **Ausgangssituation:** Wie ist Ihr Unternehmen aktuell digital aufgestellt?
  • **Ziele:** Was möchten Sie durch die Digitalisierung erreichen?
  • **Maßnahmen:** Welche konkreten Investitionen planen Sie?
  • **Zeitplan:** Wann sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
  • **Nutzen:** Welchen Mehrwert erwarten Sie von den Investitionen?
  • Tipp: Sie können sich bei der Erstellung des Konzepts von einem externen Berater unterstützen lassen. Diese Beratungskosten sind förderfähig!

    Schritt 4: Holen Sie Angebote ein

    Für alle geplanten Investitionen benötigen Sie verbindliche Angebote von Anbietern. Achten Sie darauf, dass die Angebote:

  • Detailliert sind (keine Pauschalpreise)
  • Netto-Preise ausweisen
  • Gültigkeitsdauer haben
  • Alle förderfähigen Leistungen enthalten
  • Wichtig: Schließen Sie noch keine Verträge ab! Die Investitionen dürfen erst nach der Bewilligung getätigt werden.

    Schritt 5: Stellen Sie den Antrag

    Füllen Sie den Online-Antrag im Förderportal aus. Sie müssen folgende Unterlagen hochladen:

  • Digitalisierungskonzept
  • Angebote der Anbieter
  • Nachweis über die Unternehmensgröße
  • Jahresabschlüsse
  • Erklärung über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • Tipp: Nehmen Sie sich Zeit für den Antrag. Unvollständige Anträge werden abgelehnt.

    Schritt 6: Warten Sie auf die Bewilligung

    Nach der Antragstellung prüft das BMWK Ihren Antrag. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, in dem die genaue Fördersumme und die Bedingungen festgelegt sind.

    Wichtig: Beginnen Sie erst mit den Investitionen, wenn Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben!

    Schritt 7: Setzen Sie die Maßnahmen um

    Nach der Bewilligung haben Sie 12 Monate Zeit, die geplanten Investitionen umzusetzen. Dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig:

  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise
  • Lieferscheine
  • Schulungsnachweise
  • Schritt 8: Reichen Sie den Verwendungsnachweis ein

    Nach Abschluss der Maßnahmen müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen. Darin belegen Sie, dass die Investitionen wie geplant durchgeführt wurden. Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen
  • Bericht über den Digitalisierungsfortschritt
  • Schritt 9: Erhalten Sie die Förderung

    Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird die Förderung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen.

    Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

    Fehler 1: Antrag zu spät gestellt

    Viele Unternehmen beginnen mit den Investitionen, bevor sie den Antrag stellen. Das ist nicht förderfähig! Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahmen.

    Fehler 2: Unvollständige Unterlagen

    Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen zur Ablehnung. Prüfen Sie vor der Einreichung, ob alle Dokumente vorhanden sind.

    Fehler 3: Unrealistisches Digitalisierungskonzept

    Das Konzept muss realistisch und nachvollziehbar sein. Vermeiden Sie Allgemeinplätze und beschreiben Sie konkret, was Sie vorhaben.

    Fehler 4: Fehlende Dokumentation

    Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Ohne Nachweise wird die Förderung nicht ausgezahlt.

    Alternativen und Ergänzungen zu "Digital Jetzt"

    Neben "Digital Jetzt" gibt es weitere Förderprogramme, die Sie nutzen können:

    go-digital

    Speziell für kleine Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Fördert Beratungsleistungen in den Bereichen IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse.

    Innovationsgutscheine NRW

    Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Innovationsgutscheine für Forschungs- und Entwicklungsprojekte an.

    KfW-Digitalisierungskredit

    Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für Digitalisierungsprojekte an.

    Tipp: Kombinieren Sie verschiedene Förderprogramme, um Ihre Eigenanteile zu reduzieren.

    Wie wir Sie unterstützen können

    Die Beantragung von Fördermitteln kann komplex und zeitaufwendig sein. Wir unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt:

    Fördermittelberatung

  • Prüfung Ihrer Förderfähigkeit
  • Identifikation passender Förderprogramme
  • Beratung zur optimalen Antragsstrategie
  • Konzepterstellung

  • Erstellung des Digitalisierungskonzepts
  • Formulierung von Zielen und Maßnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Antragstellung

  • Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • Kommunikation mit der Förderstelle
  • Umsetzung

  • Implementierung der geförderten Maßnahmen
  • Projektmanagement und Dokumentation
  • Erstellung des Verwendungsnachweises
  • Fazit

    Das Förderprogramm "Digital Jetzt" ist eine hervorragende Möglichkeit für KMU in NRW, die Digitalisierung voranzutreiben und gleichzeitig Kosten zu sparen. Mit einer sorgfältigen Planung und einer vollständigen Antragstellung stehen Ihre Chancen auf eine Bewilligung sehr gut. Nutzen Sie die Chance und investieren Sie in die digitale Zukunft Ihres Unternehmens – wir unterstützen Sie gerne dabei!

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